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Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht im M3: was Prüfer fragen

Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht gehört zu den Themen, die im mündlichen dritten Staatsexamen im Fach Palliativmedizin vorkommen. Hier steht das Wichtigste zur Prüfung: die Kernaussage, der Überblick und typische Fragen mit Antwort.

Das Wichtigste in Kürze

Patientenverfügung (PV) und Vorsorgevollmacht (VV) sind zentrale Instrumente des Advance Care Planning. Sie sichern den Patientenwillen für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit. Die PV ist verbindlich, wenn sie auf die konkrete Situation zutrifft. Die VV bevollmächtigt eine Vertrauensperson. Ärzte sind rechtlich verpflichtet, den geäußerten oder mutmaßlichen Willen zu ermitteln und zu respektieren (§ 1827 BGB).

3 Fragen, die dazu gestellt werden

1. Was ist eine Patientenverfügung?

→ Ein Dokument zur Festlegung der medizinischen Behandlung im Falle der Entscheidungsunfähigkeit

Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen im Falle der Entscheidungsunfähigkeit gewünscht oder abgelehnt werden.

2. Welche Aussage zur Vorsorgevollmacht ist richtig?

→ Sie erlaubt einer Person, im Namen des Vollmachtgebers rechtliche und finanzielle Entscheidungen zu treffen.

Eine Vorsorgevollmacht befugt eine andere Person, rechtliche und finanzielle Entscheidungen zu treffen, auch wenn der Vollmachtgeber nicht mehr handlungsfähig ist.

3. Was geschieht, wenn keine Patientenverfügung vorliegt?

→ Die Ärzte sind verpflichtet, alle lebensverlängernden Maßnahmen durchzuführen.

Fehlt eine Patientenverfügung, sind die Ärzte verpflichtet, alle möglichen lebensverlängernden Maßnahmen zu ergreifen, bis eine Entscheidung getroffen wurde.

3 weitere Fragen zu diesem Thema stehen im Lernbereich.

Überblick

Rechtliche Grundlagen (Deutschland)

  • § 1827 BGB (seit 01.01.2023, ehem. § 1901a BGB): Patientenverfügung und Patientenautonomie
  • § 1814 ff. BGB: Betreuungsrecht, gesetzliche Betreuung, Vorsorgevollmacht
  • Schriftformerfordernis für PV; keine Notarpflicht, aber empfohlen
Patientenverfügung (PV)
  • Schriftliche Willensäußerung für zukünftige Behandlungssituationen
  • Bindet Arzt und Betreuer unmittelbar, wenn situationskonkret
  • Kann jederzeit formlos widerrufen werden
Vorsorgevollmacht (VV)
  • Bevollmächtigt Vertrauensperson für Gesundheitsentscheidungen
  • Umfang muss explizit Gesundheitsfürsorge beinhalten
  • Ersetzt gesetzlichen Betreuer, wenn wirksam erteilt
Betreuungsverfügung Schlägt vor, wer als gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden soll, kein direkter Bevollmächtigter, Gericht entscheidet letztlich.

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Dieser Text ist ein Auszug. Die vollständige Zusammenfassung mit Klinik, Diagnostik, Therapie und Differenzialdiagnosen, die Karteikarten und das Lernvideo liegen im Lernbereich.

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