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Advance Care Planning (Therapiezielfindung) im M3: was Prüfer fragen

Advance Care Planning (Therapiezielfindung) gehört zu den Themen, die im mündlichen dritten Staatsexamen im Fach Palliativmedizin vorkommen. Hier steht das Wichtigste zur Prüfung: die Kernaussage, der Überblick und typische Fragen mit Antwort.

Das Wichtigste in Kürze

Advance Care Planning (ACP) bezeichnet den strukturierten Prozess der vorausschauenden Therapiezielfindung, bei dem Patienten ihre Wünsche und Werte für künftige medizinische Entscheidungen klären und dokumentieren, auch für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit.

3 Fragen, die dazu gestellt werden

1. Was ist ein zentrales Ziel des Advance Care Planning (ACP)?

→ Überbehandlung zu vermeiden

ACP zielt darauf ab, den Patientenwillen auch bei Einwilligungsunfähigkeit zu respektieren und Überbehandlung zu vermeiden.

2. Welche rechtliche Grundlage regelt die Patientenverfügung in Deutschland?

→ §1827 BGB

Die Patientenverfügung ist in §1827 BGB geregelt und stellt eine verbindliche schriftliche Festlegung dar.

3. In welchem Fall hat der aktuell geäußerte Wille des Patienten Vorrang?

→ Wenn eine Patientenverfügung vorliegt, die dem Wunsch widerspricht

Der aktuelle Wille des Patienten hat Vorrang, auch wenn er der vorherigen Patientenverfügung widerspricht.

3 weitere Fragen zu diesem Thema stehen im Lernbereich.

Überblick

Kernelemente von ACP

  • Strukturierte Gesprächsführung über Werte, Ziele und Präferenzen
  • Dokumentation in rechtlich verbindlichen Formaten
  • Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung
  • Integration in Versorgungsstruktur (Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser)
Ziele von ACP
  • Patientenwille auch bei Einwilligungsunfähigkeit respektieren
  • Überbehandlung vermeiden (Intensivtherapie gegen Patientenwillen)
  • Angehörige entlasten (keine spontanen Entscheidungen in Krisensituationen)
  • Behandlungskontinuität verbessern

Gesetzliche Grundlagen (Deutschland)

  • §1827 BGB: Patientenverfügung, verbindliche schriftliche Festlegung
  • §1820 BGB: Vorsorgevollmacht, Bevollmächtigung einer Vertrauensperson
  • §1814 BGB: Betreuungsrecht, gesetzlicher Betreuer wenn kein Bevollmächtigter

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Dieser Text ist ein Auszug. Die vollständige Zusammenfassung mit Klinik, Diagnostik, Therapie und Differenzialdiagnosen, die Karteikarten und das Lernvideo liegen im Lernbereich.

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