Prüfungsthemen › Rechtsmedizin
Leichenschau / Totenschein im M3: was Prüfer fragen
Leichenschau / Totenschein gehört zu den Themen, die im mündlichen dritten Staatsexamen im Fach Rechtsmedizin vorkommen. Hier steht das Wichtigste zur Prüfung: die Kernaussage, der Überblick und typische Fragen mit Antwort.
Das Wichtigste in Kürze
- Die ärztliche Leichenschau dient der Feststellung des Todes, der Todesursache und der Todesart (natürlich / nicht-natürlich / ungeklärt).
- Sie erfolgt an der vollständig entkleideten Leiche unter Inspektion aller Körperregionen und Körperöffnungen.
- Der Tod darf erst festgestellt werden, wenn mindestens ein sicheres Todeszeichen vorliegt.
- Bei jedem Hinweis auf einen nicht-natürlichen oder ungeklärten Tod besteht Anzeigepflicht bei der Polizei, der Totenschein darf dann nicht auf „natürlich“ ausgestellt werden.
3 Fragen, die dazu gestellt werden
1. Welches der folgenden Merkmale ist ein sicheres Todeszeichen?
→ Totenstarre (Rigor mortis)
Die Totenstarre ist ein sicheres Todeszeichen, während die anderen genannten Merkmale lediglich unsichere Todeszeichen darstellen.
2. Was ist bei Verdacht auf einen nicht-natürlichen Tod unbedingt erforderlich?
→ Die Polizei zu informieren
Bei Verdacht auf einen nicht-natürlichen Tod besteht Anzeigepflicht gegenüber der Polizei.
3. Welche Aussage zur Durchführung der ärztlichen Leichenschau ist korrekt?
→ Die Leichenschau erfolgt an der vollständig entkleideten Leiche.
Die Leichenschau muss an der vollständig entkleideten Leiche durchgeführt werden, um Verletzungen und sichere Todeszeichen ordnungsgemäß zu beurteilen.
3 weitere Fragen zu diesem Thema stehen im Lernbereich.
Überblick
Rechtsgrundlage und Zweck
- Die Leichenschau ist in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt (Ländersache), Details unterscheiden sich, das Prinzip ist bundesweit gleich.
- Ziele: Feststellung des Todes, Zeitpunkt (Todeszeit), Todesursache und Todesart, Erfassung übertragbarer Krankheiten sowie epidemiologische/statistische Zwecke.
- Jeder approbierte Arzt ist zur Leichenschau verpflichtet, wenn er dazu aufgefordert wird (Notfall/Vertretung ausgenommen in einigen Ländern).
- Natürlicher Tod: Tod aus innerer/krankhafter Ursache ohne Einwirkung von außen.
- Nicht-natürlicher Tod: von außen verursacht/mitverursacht, Unfall, Suizid, Tötung, Vergiftung, ärztlicher Behandlungsfehler, Spätfolge eines Traumas.
- Ungeklärte Todesart: Zuordnung nicht möglich → wie nicht-natürlich behandeln (Polizei informieren).
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