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Leichenschau / Totenschein im M3: was Prüfer fragen

Leichenschau / Totenschein gehört zu den Themen, die im mündlichen dritten Staatsexamen im Fach Rechtsmedizin vorkommen. Hier steht das Wichtigste zur Prüfung: die Kernaussage, der Überblick und typische Fragen mit Antwort.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die ärztliche Leichenschau dient der Feststellung des Todes, der Todesursache und der Todesart (natürlich / nicht-natürlich / ungeklärt).
  • Sie erfolgt an der vollständig entkleideten Leiche unter Inspektion aller Körperregionen und Körperöffnungen.
  • Der Tod darf erst festgestellt werden, wenn mindestens ein sicheres Todeszeichen vorliegt.
  • Bei jedem Hinweis auf einen nicht-natürlichen oder ungeklärten Tod besteht Anzeigepflicht bei der Polizei, der Totenschein darf dann nicht auf „natürlich“ ausgestellt werden.

3 Fragen, die dazu gestellt werden

1. Welches der folgenden Merkmale ist ein sicheres Todeszeichen?

→ Totenstarre (Rigor mortis)

Die Totenstarre ist ein sicheres Todeszeichen, während die anderen genannten Merkmale lediglich unsichere Todeszeichen darstellen.

2. Was ist bei Verdacht auf einen nicht-natürlichen Tod unbedingt erforderlich?

→ Die Polizei zu informieren

Bei Verdacht auf einen nicht-natürlichen Tod besteht Anzeigepflicht gegenüber der Polizei.

3. Welche Aussage zur Durchführung der ärztlichen Leichenschau ist korrekt?

→ Die Leichenschau erfolgt an der vollständig entkleideten Leiche.

Die Leichenschau muss an der vollständig entkleideten Leiche durchgeführt werden, um Verletzungen und sichere Todeszeichen ordnungsgemäß zu beurteilen.

3 weitere Fragen zu diesem Thema stehen im Lernbereich.

Überblick

Rechtsgrundlage und Zweck

  • Die Leichenschau ist in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt (Ländersache), Details unterscheiden sich, das Prinzip ist bundesweit gleich.
  • Ziele: Feststellung des Todes, Zeitpunkt (Todeszeit), Todesursache und Todesart, Erfassung übertragbarer Krankheiten sowie epidemiologische/statistische Zwecke.
  • Jeder approbierte Arzt ist zur Leichenschau verpflichtet, wenn er dazu aufgefordert wird (Notfall/Vertretung ausgenommen in einigen Ländern).
Die drei Todesarten
  • Natürlicher Tod: Tod aus innerer/krankhafter Ursache ohne Einwirkung von außen.
  • Nicht-natürlicher Tod: von außen verursacht/mitverursacht, Unfall, Suizid, Tötung, Vergiftung, ärztlicher Behandlungsfehler, Spätfolge eines Traumas.
  • Ungeklärte Todesart: Zuordnung nicht möglich → wie nicht-natürlich behandeln (Polizei informieren).

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